Hier finden Sie ein Infoblatt zum Tragen von Masken im ÖPNV der Kreisverwaltung Neuwied.

In dem Schreiben heisst es:

„7-Tage-Inzidenz über 100/aktuell im Landkreis Neuwied (es gilt die bundesgesetzl. Regelung des § 28b IfSG):

Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln und Vertragsfahrten nach der Freistellungsverordnung und den hierzu gehörenden Einrichtungen, wie bei beispielsweise Haltestellen und Bahnsteigen

nur mit FFP2-Maske.

Eine Beförderung ohne Maske dieses Standards ist ausgeschlossen.

Von der Maskenpflicht ausgenommen sind Kinder, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder wenn aufgrund einer Behinderung oder gesundheitlichen Beeinträchtigung mit ärztlichem Nachweis keine Maske getragen werden kann.“