Zum 01.08.2016 erhielt die Kinzing-Schule (Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen) in Neuwied vom Ministerium für Bildung die Beauftragung als Förder- und Beratungszentrum auf der Grundlage des Schulgesetzes § 12 Abs. 2:
„Förderschulen können auf der Grundlage eines pädagogischen Konzepts zu Förder- und Beratungszentren weiterentwickelt werden. Diese bieten zusätzlich qualifizierte sonderpädagogische Beratung und Unterstützung bei der Umsetzung des inklusiven Unterrichts, insbesondere bei der individuellen Förderplanung für die einzelnen Schülerinnen und Schüler. Sie wirken auf die Vernetzung und den fachlichen Austausch der Förderschulen und der Schulen mit inklusiven Unterricht sowie der außerschulischen Einrichtungen und Institutionen gemäß § 19 hin.“