Zum 01.08.2016 erhielt die Kinzing-Schule (Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen) in Neuwied vom Ministerium für Bildung die Beauftragung als Förder- und Beratungszentrum auf der Grundlage des Schulgesetzes § 12 Abs. 2:

„Förderschulen können auf der Grundlage eines pädagogischen Konzepts zu Förder- und Beratungszentren weiterentwickelt werden. Diese bieten zusätzlich qualifizierte sonderpädagogische Beratung und Unterstützung bei der Umsetzung des inklusiven Unterrichts, insbesondere bei der individuellen Förderplanung für die einzelnen Schülerinnen und Schüler. Sie wirken auf die Vernetzung und den fachlichen Austausch der Förderschulen und der Schulen mit inklusiven Unterricht sowie der außerschulischen Einrichtungen und Institutionen gemäß § 19 hin.“

Der Auftrag des Förder- und Beratungszentrums ist ein inklusiver Arbeitsauftrag im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention. Ziel der Beratung sollte der Verbleib der Schülerinnen und Schüler an der Regelschule sein.
Das Konzept des Förder- und Beratungszentrums wurde in Zusammenarbeit mit den Stammschulen für Beratung und den überregionalen Förder- und Beratungszentren erstellt.
Sie erreichen die Homepage des Förder- und Beratungszentrums Neuwied unter
Hier gelangen Sie zu den Anträgen für eine Beratung.